Nach der Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts des Forschungsprojektes am 16. September 2019 wurde an der Hochschule der Polizei (HdP) Rheinland-Pfalz eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe Durchsetzung polizeilicher Autorität im Rechtsstaat“ (AG DPAR) gegründet, deren Aufgabe darin bestand, sich mit dem Thema und dem Projekt auseinanderzusetzen. Am 4. Februar 2021 veröffentlichte die HdP Rheinland-Pfalz eine Pressemitteilung, in der die Arbeit der AG DPAR als Antwort auf das KviAPol-Projekt vorgestellt wurde. Schließlich wurde von der AG ein Plakat mit diffamierenden Bemerkungen über die Studie KviAPol sowie Kritik an einer kritischen Medienberichterstattung über die Polizei verbreitet.

Seit Februar 2021 wurde in der Polizeiwissenschaft intensiv über die Tätigkeit der „Arbeitsgruppe Durchsetzung polizeilicher Autorität im Rechtsstaat“ der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz diskutiert. Zahlreiche Wissenschaftler*innen, sowie Personen und Organisationen aus Polizei und Zivilgesellschaft kritisierten die Vorgehensweise der HdP in einem offenen Brief.

Das Forschungsteam hat sich in einer eigenen Stellungnahme umfassend zu den Vorwürfen aus der AG DPAR geäußert:

In einer längeren Diskussion mit den Verantwortlichen der AG DPAR ist folgende Erklärung entstanden:
 

Gemeinsame Erklärung von Professor Tobias Singelnstein (RUB) und Friedel Durben (Direktor der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz):

"Die HdP und das Team der KviAPol-Studie haben sich in den vergangenen Monaten mehrfach intensiv ausgetauscht. Im Rahmen des Austausches haben wir besonders über theoretisch-inhaltliche Fragen und die Bedeutung des Phänomens der rechtswidrigen Polizeigewalt für die Aus- und Fortbildung diskutiert. Die HdP erkennt die Wissenschaftlichkeit der von der DFG geförderten Studie an. Sie bedauert die Form der Auseinandersetzung der hochschulinternen AG DPAR mit der KviAPol-Studie und stellt die Arbeit der AG DPAR ein. Das Plakat der AG DPAR wird von der HdP nicht mehr verwendet. Beide Teams vereinbaren, den Dialog zu zukünftigen wissenschaftlichen Aktivitäten und zur Klärung noch bestehender Fragen fortzusetzen. Eine solche konstruktive Auseinandersetzung muss nicht bedeuten, in allen Punkten der gleichen Auffassung zu sein. Einigkeit besteht allerdings in der Bedeutung des Themas für gute Polizeiarbeit. Über die Verantwortung der Wissenschaft bei der weiteren Erforschung und der Polizei für die wirkungsvolle Prävention und klare Sanktionierung rechtswidriger polizeilicher Gewalt sind die Beteiligten ebenso einig. Den Akteur:innen ist ihre besondere Verantwortung bei der medialen Präsentation des Themas bewusst." (Mai 2021)